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BayObLG - Entscheidung vom 19.03.1998

2Z BR 18/98

Normen:
BGB § 249

Fundstellen:
NZM 1998, 408
WuM 1998, 369

I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Zur Wohnung der Antragsgegner zu 1 gehört eine Dachterrasse; die Antragsgegner zu 1 haben auf dieser Terrasse Fliesen verlegen lassen. Wegen Mängeln der [...]
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