Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO (i.V.m. § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG ) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht. 1. Die [...]
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