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BVerwG - Entscheidung vom 08.04.1998

8 B 218.97

Normen:
VwGO § 102 Abs. 1 S. 2 § 130 a
VwZG § 15 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
DVBl 1999, 93
HFR 1999, 583
NJW 1998, 2377
NVwZ 1998, 952
SGb 1998, 656

I. Die Beschwerde des Klägers ist zulässig. Wegen der versäumten Beschwerdebegründungsfrist wird mit Blick auf den rechtzeitig gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe, dem der Senat nach Fristablauf [...]
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