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BVerwG - Entscheidung vom 18.02.1998

6 C 9.97

Normen:
GG Art. 5 Abs. 3 S. 1 Art. 103 Abs. 1
GjS (Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte i.d.F. der Bekanntmachung vom 12. Juli 1985 (BGBl I S. 1502) § 1 Abs. 1 § 3 § 2 Abs. 1, 3, 4, 5 § 9 Abs. 3 §§ 12 13 § 14 Abs. 1 Nr. 3 § 15 a Abs. 1, 4 § 21 Abs. 1
JöSchG (Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit - - i.d.F. der Bekanntmachung vom 25. Februar 1985 - BGBl I S. 425) § 7 § 12 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9
VwGO § 65 Abs. 2 § 113 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
AfP 1999, 96
DVBl 1998, 974
JuS 1999, 1016
NJW 1999, 75
NVwZ 1999, 190
ZUM 1998, 947

I. Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften - BPS -. Die Klägerin vertreibt in der Bundesrepublik den 1989 in den USA [...]
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