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BVerfG - Entscheidung vom 28.04.1998

2 BvR 2172/97

Normen:
BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1
GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Art. 104 Abs. 2 Satz 1
StPO § 458 Abs. 1 § 460 § 462a Abs. 1 Satz 3

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Auslegung eines Beschlusses nachträglicher Gesamtstrafenbildung (§ 460 StPO ). I. 1. Der Beschwerdeführer war 1995 mehrmals zu Freiheitsstrafen verurteilt worden, deren [...]
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