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BVerfG - Entscheidung vom 04.03.1998

2 BvR 98/98

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 1 § 93a Abs. 2 Buchstabe a, Buchstabe b
StPO § 471

Die Verfassungsbeschwerde ist teilweise unzulässig (1.). Im übrigen liegen die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vor (2.). 1. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit sie sich dagegen [...]
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