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BVerfG - Entscheidung vom 24.08.1998

2 BvR 2195/97

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 1 § 93 Abs. 1 Satz 1
GG Art. 103 Abs. 1
VwGO § 80 Abs. 7

Fundstellen:
NVwZ 1998, 1174

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Asylfolgeverfahren. Sie wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (BVerfGE [...]
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