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BVerfG - Entscheidung vom 13.08.1998

1 BvL 25/96

Normen:
BVerfGG § 80 Abs. 2
BGB § 828 Abs. 2
GG Art. 100 Abs. 1
SGB IV § 76 Abs. 2 Nr. 3
SGB X § 116

Fundstellen:
DAR 1998, 467
DRsp I(145)471b-c
EuGRZ 1999, 91
EzFamR BGB § 828 Nr. 1
FamRZ 1998, 1500
HVBG-INFO 1998, 2588
JA 1999, 355
JZ 1999, 251
JuS 1999, 812
JurBüro 1999, 53
LM BGB § 828 Nr. 7a
NJW 1998, 3557
NZV 1999, 39
RdLH 1999, 39
SGb 1999, 252
SozSich 1999, 221
VerkMitt 1998, 81
VersR 1998, 1289
ZfJ 1999, 25

I. Die Richtervorlage betrifft die Verfassungsmäßigkeit des § 828 Abs. 2 BGB . 1. Der Beklagte des Ausgangsverfahrens war im Alter von 16 Jahren an einem Verkehrsunfall beteiligt. Er fuhr ohne Fahrerlaubnis auf einem [...]
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