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BVerfG - Entscheidung vom 18.11.1998

1 BvR 822/93

Normen:
BVerfGG § 34a Abs. 3

Nach der Erledigung der zulässigen Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden (§ 34 a Abs. 3 BVerfGG ). In diesem Rahmen kommt insbesondere dem Grund, der zur [...]
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