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BVerfG - Entscheidung vom 07.05.1998

2 BvR 2125/97

Normen:
AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2
BVerfGG § 32 Abs. 1
GG Art. 19 Abs. 4

Fundstellen:
InfAuslR 1999, 36

Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG zulässig und begründet. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige [...]
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