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BVerfG - Entscheidung vom 18.09.1998

2 BvR 626/90

Normen:
BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, Satz 3
VwGO § 173
ZPO § 329 Abs. 2

Fundstellen:
NJW 1999, 350
NVwZ 1999, 294

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da sie unzulässig ist. Sie ist nicht fristgerecht eingelegt worden (§ 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ). Gemäß § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG richtet sich der [...]
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