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BVerfG - Entscheidung vom 12.03.1998

1 BvR 1639/95

Normen:
BVerfGG § 13 Nr. 8a § 23 Abs. 1 Satz 2 § 90 Abs. 1 § 92
GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a
VSG (Verfassungsschutzgesetz) Bayern Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Art. 6 Abs. 4

Annahmegründe sind nicht gegeben. Zwar kommt der Frage, ob die Aufgaben des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz auf die Beobachtung von Bestrebungen und Tätigkeiten der organisierten Kriminalität erstreckt [...]
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