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BSG - Entscheidung vom 30.06.1998

B 4 RA 11/98 R

Normen:
AAÜG § 5 Abs. 1, § 8 Abs. 1

Fundstellen:
DB 1999 Beil. 11, 19

I Streitig ist, ob die Beklagte nach § 8 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes ( AAÜG ) als Versorgungsträger auch diejenigen Zeiten als Zugehörigkeitszeiten zum Zusatzversorgungssystem der technischen [...]
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