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BSG - Entscheidung vom 02.04.1998

B 6 KA 22/97 B

Normen:
SGB V § 81 Abs. 5

I Gegen den Kläger, einen Rheumatologen, sprach auf Antrag der Beklagten vom Mai 1992 der Disziplinarausschuß am 29. Oktober 1992 eine Verwarnung aus, weil er durch Unwirtschaftlichkeit in den Quartalen II/88, III/88 [...]
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