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BSG - Entscheidung vom 09.06.1998

B 1 KR 22/96 R

Normen:
AFG § 138 Abs. 3 Nr. 6
GG Art. 3 Abs. 1
RVO § 180 Abs. 4
SGB V § 61 Abs. 2 Nr. 1, § 229 Abs. 1 S. 3

Fundstellen:
DB 1998 Beil. 16, 6
SozR-3 2500 § 61 Nr. 8

I Die Beteiligten streiten darum, ob die Einkommensgrenze für die Befreiung von der Zuzahlungspflicht beim Kläger überschritten ist. Der Kläger war Mitglied der Betriebskrankenkasse Thyssen Stahl AG, die sich zum 1. [...]
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