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BSG - Entscheidung vom 26.03.1998

B 12 KR 90/97 B

Normen:
SGB V § 240 Abs. 1 S. 1, § 240 Abs. 1 S. 2

I Die Klägerin ist freiwilliges Mitglied der beklagten Krankenkasse. Sie bezieht seit 29. März 1994 Rente wegen Erwerbsunfähigkeit von zunächst monatlich 1.693,96 DM, ab 1. Juli 1994 von monatlich 1.751,45 DM. Ihr [...]
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