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BSG - Entscheidung vom 22.01.1998

B 1 KR 30/97

Normen:
SGB V § 15 Abs. 1 S. 2, § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, § 28 Abs. 1 S. 2

Die Beschwerde ist unzulässig. Wird die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (Zulassungsgrund gemäß § 160 Abs 2 Nr 1 Sozialgerichtsgesetz [SGG]) begehrt, muß vom Beschwerdeführer [...]
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