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BSG - Entscheidung vom 04.08.1998

B 4 RA 63/97 R

Normen:
AAÜG § 5 Abs. 1, § 8 Abs. 1

I Streitig ist, ob die Beklagte als Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme der Anlage 1 Nr 1 bis 26 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz ( AAÜG ) gemäß § 8 AAÜG auch die Zeiten vom 1. Mai 1971 [...]
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