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BSG - Entscheidung vom 29.09.1998

B 4 RA 9/98 R

Normen:
SGB VI § 56 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, § 56 Abs. 3 S. 2, § 56 Abs. 3 S. 3

I Streitig ist die Vormerkung einer Pflichtbeitragszeit wegen Kindererziehung. Die 1937 geborene Klägerin ließ sich ihre bis Juli 1960 zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichteten Beiträge wegen Heirat (März 1961) [...]
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