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BSG - Entscheidung vom 13.05.1998

B 8 KN 8/97 B

Normen:
RKG § 98a
SGB VI § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, § 252 Abs. 1 Nr. 2, § 239

I. Die Beklagte hatte dem Kläger höhere Altersrente unter Berücksichtigung der Zeit vom 1. November 1988 bis 31. Dezember 1991 als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit verweigert, weil er zwar [...]
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