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BGH - Entscheidung vom 19.05.1998

XI ZR 216/97

Normen:
BörsG § 53 Abs. 2
BGB § 276

Fundstellen:
BB 1998, 1437
BGHR BGB vor § 1/Verschulden b. Vertragsschluß Aufklärungspflicht 88
BGHR BörsG § 53 Abs. 2 Informationsschrift 4
BGHR BörsG § 53 Abs. 2 Informationsschrift 5
BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweisantrag, Ablehnung 18
BGHR ZPO § 314 Feststellungen 3
BGHZ 139, 36
DB 1998, 1658
DRsp II(298)126b-d
MDR 1998, 1360
NJW 1998, 2673
VersR 1999, 973
WM 1998, 1441
ZIP 1998, 1183

Der Kläger nimmt die beklagte Sparkasse wegen verlustreicher Optionsscheingeschäfte auf Bereicherungsausgleich und Schadensersatz in Anspruch. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger eröffnete am 10. März [...]
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