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BGH - Entscheidung vom 14.05.1998

IX ZR 250/97

Normen:
BGB §§ 852, 209 Abs. 1

Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung und ist im Ergebnis richtig entschieden (§ 554 b ZPO ). Nach dem Vorbringen des Beklagten kann nicht von einer Verjährung (§ 852 BGB ) des Klageanspruchs ausgegangen werden. [...]
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