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BGH - Entscheidung vom 23.12.1998

XII ZR 16/97

Normen:
SchuldRAnpG § 8 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 556 Abs. 1 Rückgabe 6
BGHR DDR-ZGB § 128 Abs. 1 Gewerberaum 1
BGHR DDR-ZGB § 131 Nutzungs-Überlassung 1
BGHR EGBGB (1986) Art. 232 § 4a Abs. 3 Schadensersatzpflicht 1
BGHR EGBGB (1986) Art. 232 § 4a Vertragsmoratorium 1
BGHR SchhuldRAnpG § 15 Abs. 1 S. 1 Beseitigungspflicht 1
BGHR SchuldRAnpG § 8 Abs. 1 S. 1 Vertragseintritt 1
VIZ 1999, 164
WM 1999, 603
WuM 1999, 234

Der Kläger begehrt Feststellung der Ersatzpflicht des Beklagten für künftige Schäden infolge der Nutzung und Bebauung eines Teils seines Grundstücks durch Dritte. Mit Vertrag vom 2. März 1957 mietete die Poliklinik T. [...]
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