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BGH - Entscheidung vom 19.02.1998

III ZR 169/97

Normen:
BGB §§ 139, 612 Abs. 2
BPflV § 7 Abs. 2 (Fassung vom 21. August 1985)
BPflV § 22 Abs. 2 (Fassung vom 26. September 1994)

Fundstellen:
BGHR BGB § 139 Arztzusatzvertrag 1
BGHR BGB § 611 Arztzusatzvertrag 1
BGHR BGB § 812 Wahlleistungsvereinbarung 1
BGHR BPflV § 22 Abs. 2 Wahlleistungsvereinbarung 2
BGHR BPflV § 7 Abs. 2 Wahlleistungsvereinbarung 1
BGHZ 138, 91
DRsp I(138)831a-c
MDR 1998, 582
NJW 1998, 1778
NJW-RR 1998, 1346
VersR 1998, 728

Der Kläger ist Chefarzt der Abteilung für Plastische Chirurgie, Zentrum für Brandverletzte, des Krankenhauses A. U. in B. Er ist berechtigt, die von ihm oder von seinen Mitarbeitern unter seiner Verantwortung [...]
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