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BGH - Entscheidung vom 04.11.1998

IV ZR 266/97

Normen:
BGB § 2216 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 2216 Abs. 1 Grundstücksverwaltung 1
DB 1999, 429
FamRZ 1999, 435
MDR 1999, 231
NJW-RR 1999, 574
WM 1999, 440
ZEV 1999, 26

Die Klägerinnen, denen ein Teil des in den Nachlaß gefallenen, umfangreichen Grundvermögens vermacht worden ist, erheben gegen die Beklagten zu 1) und 2) u.a. Anspruch auf Schadensersatz aus § 2219 BGB . Der Beklagte [...]
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