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BGH - Entscheidung vom 27.10.1998

VI ZR 322/97

Normen:
BGB §§ 842, 252

Fundstellen:
BGHR BGB § 252 S. 2 Verdienstausfall 6
BGHR BGB § 842 Erwerbsschaden 7
DAR 1999, 66
DB 1999, 379
DRsp I(147)359a
MDR 1999, 156
NJW 1999, 136
NZV 1999, 75
SP 1999, 48
VRS 96, 87
VerkMitt 1999, 65
VersR 1999, 106
ZfS 1999, 57
r+s 1999, 68

Die Beklagte ist dem Kläger aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 10. Juni 1989 dem Grunde nach uneingeschränkt zum Schadensersatz verpflichtet. Der Kläger, der bei diesem Unfall unter anderem eine dislozierte Fraktur des [...]
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