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BGH - Entscheidung vom 15.01.1998

I ZR 128/95

Normen:
BGB § 276
BaySchüttGut SonderT § 8
GüKG § 22 Abs. 2 Satz 1 (F: 10. März 1983)

Fundstellen:
BB 1998, 976
BGHR BGB § 242 Rechtsmißbrauch 19
BGHR BGB vor § 1/Positive Vertragsverletzung Frachtführer 2
BGHR GüKG § 22 Abs. 2 S. 1 Landessondertarif 1
MDR 1998, 915
NJW-RR 1998, 752
VRS 94, 403
VersR 1998, 785
WM 1998, 1137

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Nachzahlung von Frachtentgelt im Güternahverkehr nach dem Bayerischen Landessondertarif schüttbare Güter (im folgenden: Landessondertarif) in Anspruch. Der Beklagte beauftragte die [...]
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