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BGH - Entscheidung vom 11.03.1998

IX ZR 152/97

Normen:
EinigungsV Art 25 Abs. 7
KO § 65
ZPO § 256

I. Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung mehr, nachdem der Senat durch Urteil vom 5. Februar 1998 ( IX ZR 259/97 , z.V.b.) entschieden hat, daß ein Rechtsschutzinteresse für eine erst nach dem Schlußtermin [...]
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