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BGH - Entscheidung vom 03.07.1998

V ZR 268/97

Normen:
GVVO § 5 Abs. 2 lit c, f

Fundstellen:
VIZ 1998, 581

Die Parteien streiten um das Eigentum an dem in G. G. gelegenen Grundstück Flur 14, Flurstück 32. Das Grundstück gehörte früher zu dem im Grundbuch von G. G. Band I Blatt 12 (später Blatt 11) eingetragenen Bauerngut [...]
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