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BGH - Entscheidung vom 06.08.1998

4 StR 371/98

Normen:
StPO § 267

Der Schriftsatz des Verteidigers vom 31. Juli 1998 hat dem Senat vorgelegen. Der Senat weist im übrigen darauf hin, daß der Tatrichter gehalten ist, die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel zusammenfassend [...]
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