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BGH - Entscheidung vom 10.12.1998

III ZR 241/97

Normen:
BGB § 242

Fundstellen:
BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 68
NVwZ 1999, 329
ZAR 1999, 85

Die beklagte Stadt schloß am 13. Juli 1989 mit dem M. H. e.V. einen schriftlichen Vertrag, durch den sich der Verein verpflichtete, auf stadteigenem Gelände eine Gemeinschaftsunterkunft für 90 Personen zu errichten und [...]
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