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BGH - Entscheidung vom 19.02.1998

I ZR 233/95

Normen:
Bremen: BLGBetrO § 34a Nr. 1, § 34b Nr. 3 (F: 10. September 1973)
AGBG § 9

Fundstellen:
BGHR AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 2 Haftungsfreizeichnung 6
DB 1998, 2107
DRsp I(120)237c
MDR 1998, 1403
NJW-RR 1998, 1426
VersR 1998, 1049
WM 1998, 2064

Die Klägerin, ein Havariebüro, nimmt die Beklagte, die Bremer Lagerhausgesellschaft, aus abgetretenem Recht der D. versicherungs-AG (D. AG) wegen einer beim Hafenumschlag eingetretenen Beschädigung von Transportgut auf [...]
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