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BGH - Entscheidung vom 28.01.1998

3 StR 575/96

Normen:
StPO § 22 Nr. 5

Fundstellen:
BGHSt 44, 4
NJW 1998, 1234
NStZ 1998, 524
StV 1998, 467
wistra 1998, 266

Der Angeklagte war bereits in einem früheren Urteil des Landgerichts Leipzig wegen Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer Schußwaffe mit einer Länge von mehr als 60 cm, wegen Freiheitsberaubung in [...]
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