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BGH - Entscheidung vom 16.03.1998

2 ARs 47/98

Normen:
StPO § 462 a

Die Zuständigkeit bestimmt sich nach § 462 a Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 Satz 2 StPO . Hiernach wäre zwar das Amtsgericht Köln zuständig,, weil dessen Urteil zuletzt ergangen ist. Das Amtsgericht Köln hat jedoch die nach § [...]
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