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BGH - Entscheidung vom 08.04.1998

3 StR 133/98

Normen:
StPO § 302

Die Revision ist wegen Rechtsmittelverzichts unzulässig. Der im Umfang der Verurteilung geständige Angeklagte hat im Anschluß an die Urteilsverkündung nach Beratung mit seinem Verteidiger erklärt, daß er auf [...]
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