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BGH - Entscheidung vom 23.09.1998

VIII ZR 10/98

Normen:
ZPO §§ 78b, 78c

Die beantragte Beiordnung eines Rechtsanwalts setzt nach § 78 b ZPO voraus, daß die Partei einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos [...]
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