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BGH - Entscheidung vom 19.05.1998

XI ZR 286/97

Normen:
BGB § 276
BörsG § 53

Fundstellen:
BB 1998, 1439
BGHR BGB vor § 1/Verschulden b. Vertragsschluß Aufklärungspflicht 89
BGHR BGB vor § 1/Verschulden b. Vertragsschluß Aufklärungspflicht 90
BGHR BörsG § 53 Abs. 2 Informationsschrift 6
DB 1998, 1709
MDR 1998, 1111
NJW 1998, 2675
NJW-RR 1998, 1345
VersR 1999, 975
WM 1998, 1391
ZIP 1998, 1220

Die Parteien streiten über einen Schadensersatzanspruch des Beklagten aus Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang mit Börsenterminoptionsgeschäften. Der Beklagte unterhielt bei der Klägerin, einer Sparkasse, u.a. [...]
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