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BGH - Entscheidung vom 18.11.1998

VIII ZR 269/97

Normen:
GVG § 17a

Fundstellen:
BGHR GVG § 17a Vorabverfahren 1
MDR 1999, 373
NJW 1999, 651

Die Klägerin handelt mit Motorradzubehör. Sie unterhält ein Netz von Geschäftslokalen, die sie von 'Handelsvertretern' betreiben läßt. Am 31. März/1. April 1993 schlossen die Parteien einen 'Handelsvertretervertrag', [...]
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