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BGH - Entscheidung vom 18.08.1998

5 StR 390/98

Normen:
StGB § 46
StPO § 337

Der Generalbundesanwalt hat zutreffend ausgeführt, daß der Tatrichter keinen weiteren Sachverständigen zur Schuldfähigkeit des Angeklagten hören mußte und daß er Schuldunfähigkeit mit rechtsfehlerfreien Erwägungen [...]
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