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BGH - Entscheidung vom 13.01.1998

VI ZR 242/96

Normen:
BGB § 823

Fundstellen:
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Arzthaftung 113
DRsp I(125)482a-b
MDR 1998, 597
NJW 1998, 1780
VersR 1998, 457
r+s 1998, 238

Der 1955 geborene Kläger nimmt den erstbeklagten Augenarzt und die Zweitbeklagte als dessen Urlaubsvertreterin wegen ärztlicher Fehler auf Schadensersatz in Anspruch. Der Kläger ist infolge einer angeborenen [...]
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