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BGH - Entscheidung vom 10.11.1998

5 StR 505/98

Normen:
StPO § § 58, 59, § 79

Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Sachverständige mußte nicht als Zeugin vernommen werden. Die Angaben des Angeklagten B - auch und gerade zur letzten Phase des Geschehens - [...]
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