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BFH - Entscheidung vom 09.11.1998

III B 63/98

Normen:
FGO § 76 Abs. 1 S. 1 § 115 Abs. 2, 3
ZPO § 295

Fundstellen:
BFH/NV 1999, 642

Die Beschwerde ist unzulässig. Sie ist deshalb durch Beschluß zu verwerfen (§ 132 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben innerhalb der Beschwerdefrist keine [...]
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