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BFH - Entscheidung vom 10.09.1998

VI B 175/97

Fundstellen:
BFH/NV 1999, 214

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Vorentscheidung weicht nicht von dem Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. März 1996 III B 173/95 (BFHE 180, 217 , BStBl II 1996, 506 ) ab, da der ihr zugrunde liegende [...]
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