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BFH - Entscheidung vom 14.01.1998

IX E 1/97

Fundstellen:
BFH/NV 1998, 999

Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung ist bereits deshalb unzulässig, weil der Kläger, Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kläger) das von ihm hinsichtlich des Kostenansatzes verfolgte Rechtsschutzziel nicht [...]
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