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BFH - Entscheidung vom 03.03.1998

VI B 234/97

Die Beschwerde ist unzulässig. Eine die Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) eröffnende Divergenz ist nur dann i.S. des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde [...]
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