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BFH - Entscheidung vom 10.03.1998

IX B 139/97

Fundstellen:
BFH/NV 1998, 992

Die Beschwerde ist unzulässig, weil die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache behauptet haben, ohne eine in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstrittene und [...]
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