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BFH - Entscheidung vom 13.07.1998

X B 70/98

Fundstellen:
BFH/NV 1999, 39
GmbHR 1999, 246

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 1. Die grundsätzliche Bedeutung ist darzulegen (§ 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Dafür reicht die bloße Behauptung, die Streitsache habe grundsätzliche [...]
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