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BAG - Entscheidung vom 17.02.1998

9 AZR 649/96

Normen:
AFG § 249e (i.d.F. des Einigungsvertrages, des Renten-Überleitungsgesetzes vom 25. Juli 1991, des Gesetzes zur Änderung von Förderungsvoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992, desRentenüberleitungs-Ergänzungsgesetzes vom 24. Juni 1993, des Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993)
BGB §§ 133, 157

Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 249e AFG
AuA 1998, 352
BB 1998, 1488
DB 1998, 2023
NZA 1998, 1281

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet war, von Januar 1995 bis Februar 1996 der Klägerin eine Entschädigung zu zahlen, die aus Anlaß der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer der [...]
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