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BAG - Entscheidung vom 17.11.1998

1 ABR 12/98

Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3 (Tarifvorrang)
Manteltarifvertrag für Arbeiter und Auszubildende der Metallindustrie in Bayern (vom 1. Dezember 1973) §§ 5, 29 Abschnitt D

Fundstellen:
AP Nr. 79 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit
AuA 1999, 477
BAGE 90, 194
DB 1998, 2422
DB 1999, 854
DRsp VI(642)302a-c
DStR 1999, 772
NZA 1999, 662

A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin bei der Anordnung von Sonderschichten das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats verletzt hat und dieser verlangen kann, daß sie künftig ein solches einseitiges [...]
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