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Die einmalige Übergabe von Krankenunterlagen an Mitarbeiter des MfS durch den Direktor eines Fachkrankenhauses ist als mindere Kriminalität anzusehen, so daß die Verfolgungsverjährung nicht geruht hat.
»Die isolierte Kostenentscheidung des Berufungsgerichts nach Rücknahme der Revision ist mit der sofortigen Beschwerde nicht anfechtbar.«
1. Im Überprüfungsverfahren nach §§ 67d, 67e StGB ist dem Untergebrachten ein Pflichtverteidiger beizuordnen, da nicht davon ausgegangen werden kann, daß er in der Lage ist, sich insbesondere im Rahmen der mündlichen Anhörung zu medizinischen und rechtlic
Wahrung der Schriftform bei einem Mietvertrag
Eine genügende Entschuldigung fehlt nicht schon deshalb, weil der Betroffene einen Entschuldigungsgrund nicht - wie vom Amtsgericht gefordert, durch Vorlage eines amtsärztlichen Attestes - glaubhaft gemacht hatte. Hat ein Gericht Anhaltspunkte dafür, daß
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei Festumzug
»1. Für die Frage, ob i.S. des § 473 Abs. 3 StPO bei einem beschränkten Rechtsmittel ein voller Erfolg vorliegt, ist nur der Vergleich zwischen der in der Vorinstanz erkannten Strafe und der in der Rechtsmittelinstanz erreichten Milderung maßgebend. Auf d
Verkehrssicherungspflicht bei umzäunten Feuerlöschteich
1. Allein aus der Höhe der BAK kann nicht ohne weiteres auf Vorsatz hinsichtlich einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit geschlossen werden, da es keinen allgemeinen medizinischen Erfahrungssatz gibt, daß ein Kraftfahrer bei einer hohen BAK sich seiner F
»1. Der Betreiber einer Spielhalle handelt nicht ordnungswidrig, wenn er zwar ohne die nach § 33i GewO erforderliche Genehmigung das Gewerbe ausübt, das Genehmigungsverfahren der Behörde zu seinen Gunsten aber materiell und formell abgeschlossen war und d
1. Die Voraussetzungen für eine Verfahrensweise nach § 74 Abs. 1 i.V.m. § 74 Abs. 2 S. 2 OWiG liegen nicht vor, wenn der Betroffene zur Hauptverhandlung nicht geladen worden ist. 2. In einem solchen Fall ist die Rechtsbeschwerde schon wegen der Versagung
Einem Lkw-Fahrer, der bei der Behebung einer Reifenpanne auf dem Autobahn-Standstreifen trotz ausreichender Sicherungsmaßnahmen im Sinne von § 15 StVO (Warndreieck, mit Handzeichen zusätzlich warnender Kollege) von einem zu eng vorbeifahrenden Kraftfahrze
Hälftige Haftungsteilung; mehrfache Kollision im gleichgerichteten Verkehr zwischen Linksabbieger und Überholern.
Den Führer eines Lkw trifft kein Mitverschulden an einem Unfall, Unfall, den er bei der Behebung einer Panne an seinem auf dem Standstreifen stehenden Lkw erleidet, wenn er zuvor ausreichende Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung getroffen hat.
»1. Die aus der Staatskasse an Dritte zu erstattenden Kosten für die Unterbringung eines Jugendlichen in einem Heim der Jugendhilfe (§§ 71 Abs. 2, 72 Abs. 4 JGG) sind in Nr. 9011 des Kostenverzeichnisses zum GKG abschließend aufgezählt. Die Kostentragungs
Wer die Versäumung einer Frist mit einer unvorhersehbaren Verzögerung der Postzustellung begründet, muß die Umstände der Aufgabe der Sendung nach Zeit und Ort so genau darlegen, daß das Gericht hinreichend zuverlässig beurteilen kann, ob ein Verschulden o
»1. Gegen die richterliche Genehmigung, in Unterbrechung der U-Haft eine Freiheitsstrafe zu vollstrecken, steht dem Gefangenen mangels Beschwer keine Beschwerde zu. 2. Die Ablehnung eines Richters nach dessen Mitwirkung an einer außerhalb einer Hauptverha
1. Der Anspruch des Pflichtverteidigers auf Bewilligung einer Pauschvergütung unterliegt der zweijährigen Verjährungsfrist nach §§ 196 Nr. 16, 198, 201 BGB. 2. Die Fälligkeit der Pauschgebühr tritt in der Regel erst nach rechtskräftigem Abschluß des gesam
»Die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus ist ohne Rücksicht auf das Gewicht der Tat nicht gerechtfertigt, wenn die rechtzeitige und wirksame Kontrolle einer zügigen Gutachtenerstellung - gegebenenfalls durch die Androhung oder Festset
Die pauschale Behauptung eines Zeugen, er müsse ins Ausland reisen und könne deswegen nicht in der Hauptverhandlung erscheinen, ohne jedoch Reisebelege vorzulegen und Gründe für die Unaufschiebbarkeit der Reise anzugeben, stellt keine genügende Entschuldi
1. Geschwindigkeitsüberschreitungen von geringerem Ausmaß (hier: 22 km/h) können nur bei Vorsatz bzw. grober Verantwortungslosigkeit oder bei Vorliegen sonstiger gravierender Umstände die Annahme einer groben Pflichtverletzung rechtfertigen. 2. Bleibt die
»Hat das Gericht über einen Bewährungswiderruf wegen eines Verstoßes gegen Auflagen und Weisungen zu entscheiden, ist die nach § 453 Abs. 1 S. 3 StPO erforderliche Anhörung auch dann zwingend, wenn beabsichtigt ist, einen Widerrufsantrag der Staatsanwalts
Unzulässigkeit eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil, wenn der Vortrag des Beschwerdeführers sich darin erschöpft, das der im Bußgeldbescheid erhobene Vorwurf falsch sei.
1. Soweit sich aus § 12 Abs. 2 Satz 2 GKG hinsichtlich der Bewertung der Einkommensverhältnisse ergibt, daß von dem in drei Monaten erzielten Nettoeinkommen der Eheleute auszugehen ist, handelt es sich um einen Ausgangswert, der im Hinblick auf die übrige
Der Seitenstreifen ist jede nicht abgetrennte befahrbare Fläche unmittelbar neben der Fahrbahn. Da dieser vom Begriff her in der Breite begrenzt sein muß, gehört jedenfalls ein Gelände, das zwei Meter neben der Fahrbahn durch Bäume von dieser abgegrenzt w
»1. Die Strafbarkeit von falschen Angaben gegenüber dem Registergericht, die zum Zwecke der Eintragung einer Erhöhung des Stammkapitals über die Einbringung des Kapitals gemacht werden (sog. Kapitalerhöhungsschwindel) ist abschließend in § 82a Abs.1 Nr. 3
Hat eine vor 1927 geborene Mutter, die am 18.5.1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet hatte, keinen Anspruch auf Alters- oder Invalidenrente nach dem Recht des Beitrittsgebiets, und erhält sie Leistungen wegen Kindererziehung, weil sie anso
Allein das Ausmaß der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung (hier: 55 km/h) rechtfertigt noch nicht eine grobe Pflichtverletzung des Betroffenen, wenn gewichtige Gründe dafür vorliegen, die Verfehlung als nicht so schwerwiegend zu bewerten. Dies k
Halbstrafenentlassung nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB trotz erheblicher Schwere der Tat bei günstiger Entwicklung des Verurteilten im Strafvollzug und Bemühungen um Wiedergutmachung des Schadens.
Die der Anberaumung eines nahen Verhandlungstermins entgegenstehende Überlastung der Strafkammer infolge Häufung anhängiger Sachen und unzulänglicher Besetzung des Spruchkörpers stellt keinen wichtigen Grund i.S. des § 121 Abs. 1 StPO dar.
Die Ausgestaltung des § 453 Abs. 1 S. 3 als Sollvorschrift eröffnet dem Gericht lediglich die Möglichkeit, von der grundsätzlich zwingend gebotenen mündlichen Anhörung aus schwerwiegenden Gründen abzusehen. Ist aus den Akten nicht ersichtlich, daß das Ger
»1. Die Übertragung einer Verfahrenspflegschaft nach §§ 67, 70b FGG an einen Rechtsanwalt erfolgt im Zweifel wegen dessen berufsspezifischer Sachkunde. Diese Entscheidung kann das Vormundschaftsgericht bei der Festsetzung der Entschädigung nicht in Zweife
1. Zur kostensparenden Prozeßführung gehört es, daß Ansprüche, welche im Entscheidungsverbund gemäß § 623 ZPO gemeinsam verhandelt und entschieden werden können und die gemäß § 19a GKG gebührenrechtlich als ein Verfahrensgegenstand abgerechnet werden, rec
»Das Recht des Betroffenen auf mündliche Anhörung und Verteidigung vor einem Richter ist verletzt, wenn der unverzüglich nach der Ladung gestellte Antrag des Verteidigers auf kommissarische Vernehmung des Betroffenen nicht beschieden wird.«
»Entscheidet das Amtsgericht während eines anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahrens erneut in der Sache durch Urteil und wird diese Entscheidung rechtskräftig, so ist das zunächst ergangene, mit der Rechtsbeschwerde angefochtene, Urteil wegen prozessualer Üb
»Der Generalunternehmer muß öffentliche Fördermittel beschaffen, wenn er dies mit dem Bauherrn vereinbart hat. Erfüllt er diese Verpflichtung nicht, ist der Bauherr nach Fristsetzung und Ablehnungsandrohung zum Rücktritt berechtigt, wenn der Vertrag noch
1. Beantragt der Antragsgegner eines Scheidungsverfahrens Prozeßkostenhilfe, so kommt es für die Erfolgsaussicht nicht darauf an, ob der Abweisungsantrag gegenüber dem Scheidungsantrag endgültig Erfolg haben kann. Die Besonderheiten des Scheidungsverfahre
höhere Gewalt i.S. von § 7 Nr. 1 VOB/B
»Die Vollstreckung einer restlichen Ersatzfreiheitsstrafe kann nicht nach § 57 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden.«
Haftung des Straßenbaulastträgers wegen mangelnder Erkennbarkeit eines Verkehrszeichens
Die Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses und der Anklageschrift ist als Prozeßvoraussetzung von Amts wegen zu prüfen. Einer entsprechend ausgeführten Verfahrensrüge bedarf es nicht. 2. Ist die Anklage in einem Punkt nicht hinreichend konkretisiert, weil
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Gynäkologie
1. Abweichungen von dem in der BKatV aufgeführten Regelsatz der Geldbuße bedürfen der Begründung. 2. Bei Verhängung einer höheren Geldbuße, namentlich einer solchen von 500 DM, sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen. 3.
»1. In einem Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG sind vom Betroffenen vor der Hauptverhandlung geltend gemachte Entschuldigungsgründe mitzuteilen und zu erörtern. 2. Die Regelung unaufschiebbarer oder bedeutsamer beruflicher Angelegenheiten können ein
»Führt ein Rechtsassessor, der die Zulassung als Rechtsanwalt beantragt hat, vor Erteilung der Rechtsanwaltszulassung die Berufsbezeichnung 'Rechtsanwalt' unbefugt, indem er in einem Strafverfahren als Verteidiger auftritt, kommt ein Ausschluß der Strafba
1. Die Durchführung verkehrsfremder Handlungen ist stets eine zusätzliche Risikoübernahme, weil der Fahrer dadurch die im Straßenverkehr notwendige Aufmerksamkeit nicht mehr uneingeschränkt aufbringen kann. 2. Der Griff in den Fußraum des Beifahrerbereich
»Die Einsichtnahme in das nach dem Tod eines der Ehegatten erst hinsichtlich der Verfügungen des Vorverstorbenen eröffneten Testaments in seinem vollen Umfang steht nur dem Testator zu. Dieser kann die Einsichtnahme einem Dritten übertragen. Der Dritte mu
1. Das Thüringer Gesetz über die Zulassung der Wiederaufnahme gegen Urteile der Standgerichte vom 26.10.1945 ist noch geltendes Recht. 2. Aufhebung des Urteils des Standgerichts der Wehrmachtskommandatur Weimar gegen den Oberstleutnant Gadolla wegen des V